Geschrieben von Ralf R.Muss man eigentlich als Alarm- und Einsatzplaner auch den Dienst mit dem Erreichen von 63 quittieren, oder kann man das als eine Art "Fachberater" auch über die aktive Dienstzeit hinaus machen?
§ 21 FwVO Abs. 2 Nr. 2:
(2) Der Feuerwehr-Fachberater hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Mitarbeit bei der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen,
2. Beratung und fachliche Unterstützung, insbesondere bei der Alarm- und Einsatzplanung, bei Übungen und im Einsatz.
§ 21 FwVO Abs. 5:
(5) Für Feuerwehr-Fachberater und Feuerwehrärzte, die keinen Einsatzdienst leisten, findet § 12 Abs. 1 Satz 2 LBKG keine Anwendung.
Und das, was keine Anwendung findet, dieser § 12 Abs. 1 Satz 2 LBKG, ist genau das:
Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr
Du darfst also ab 63 nicht mehr an die Front, aber ein Bürostuhl mit dem Rückenschild "Fachopa AEP" ist kein Problem ;-)
Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |