Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | BtD-LKW (NRW) | 29 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 706572 |
Datum | 15.12.2011 08:36 MSG-Nr: [ 706572 ] | 8486 x gelesen |
Feldkochherd
Mobile Kochgelegenheit, meist mit LKW-Kupplung und Betreuungs-LKW als Zugfahrzeug (alte Bundesvorhaltung)
Geeignet für max. 500 Personen in einem Kochvorgang zu versorgen.
Für die Ausgabe sind weitere Einsatzmittel notwendig.
Geschrieben von Michael R.Da der LKW gleichzeitig ja Zugfahrzeug für die FKH sein soll,
wie ist der Transport der Gasflaschen (Stichwort Ladungssicherung / GGVSE) gedacht ?
Transport der Gasflaschen
Ich weiss nicht, wie die Bezirksregierungen das sehen, aber ich sehe dafür schwarz.
Das Amt für Arbeitsschutz Coesfeld hat 2005 nach einem schweren Unfall eine offizielle Untersuchung mit eindeutigem Ergebnis durchgeführt, siehe nachfolgendes ...
LKW mit Plane/Spriegel sind gemäß Definition (ADR) so genannte "bedeckte Fahrzeuge", für den Transport von Flüssiggasflaschen sind aber zwingend belüftete oder offene Fahrzeuge erforderlich. Vergleiche u.a. ADR 7.5.11, RSEB 7-9.1 ff, BGI 590, TRG 280 / TRBS 3145, Merkblatt 0211 des DVS. Letzteres wurde in der Vergangenheit bei mehreren Urteilen als "Stand der Technik" herangezogen.
Die Sondervorschrift CV36 ist generell restriktiv zu handhaben und nicht auf Bestandfahrzeuge(!) der HiOrgs anwendbar (Aussage des BMVBS).
Es gibt hier zwar die Möglichkeit einer Gefährdungsanalyse, aber diese kann nach Aussage diverser Fachbehörden nur durch einen Sachverständigen oder durch die Bundesanstalt für Materialprüfung und Forschung (BAM) erstellt werden.
Bevor jetzt einer meckert:
Ja, Transporte von Propangasflaschen durch Privatleute unterliegen faktisch den gleichen Regelungen, also ausreichende Belüftung (vgl. Aussagen der EIGA / des IGV zum Transport von Gasflaschen durch Privatpersonen -> klick ).
Nein, bei Hilfsorganisationen und Feuerwehr sind die Forderungen an die Sicherheit des Transportes deutlich höher als bei Privatleuten - selbst und auch bei Anwendung der ADR-Freistellungen.
Ja, es gibt Bußgelder - letztens hat's eine Kollegin erwischt, Sauerstoffflasche im Lieferkarton unterm Sitz - und die sind ziemlich heftig.
Was bleibt also als Lösung?
1. Auf den Transport der Gasflaschen verzichten und liefern lassen.
2. Die Fahrzeuge mit Belüftungsöffnungen nachrüsten (je eine in Boden und Deckennähe - ideal Diagonallüftung - mit mindestens je 100 cm² nicht verschließbarer Öffnung).
3. Bei den LKW die seitliche Plane ein Stück öffnen und mit offener Plane fahren.
Ladungssicherung von Gasflaschen
Du hast du viele Möglichkeiten, zum Beispiel:
Mein Favorit:
Transport der Gasflaschen in einer Gitterbox (stehend, Vertilmutter und Kappe nicht vergessen), Flaschen in der Gitterbox gegen Rutschen gesichert (z.B. mit einem passenden Staupolster -> klick oder einem passenden Einsatz), die Gitterbox selbst natürlich auch gesichert.
oder
Sicherung jeder einzelnen Gasflaschen stehend oder liegend mit geeigneten Zurrgurten an einer der Zurrschienen
oder
Einsatz spezieller Sicherungsmittel -> Produktbeispiel 1, Produktbeispiel 2
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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