Sorry, tut mir leid, wenn Dich ein einfaches "Frage-Antwortspiel" so in Rage bringt.
Tatsächlich fällt mir dazu noch was ein....
Geschrieben von ---Harald Schramke---
Ich versuche mal aus der Industrie in die FW zu übertragen. Bei einem "Übungsdienst" muss vor Beginn festgelegt werden, Ausbilder/ Ziel/ Gefährdungen/ Beobachter/ Zusätzliche Anweisungen usw. dann hast du doch schon mal was.
Genau das sehe ich anders, klar vielleicht auch falsch, aber genau dies möchte ich hier doch rausfinden.
In der Industrie mache ich für eine bestimmte Tätigkeit/Maschine eine Gefährdungsbeurteilung.
Aus dieser Gefährdungsbeurteilung ergeben sich nach Auswertung Betriebsanweisungen und Maßnahmen die zu ergreifen sind. Diese bestehen z.B. aus Schutzeinrichtungen, räumlicher Trennung, zeitl. Trennung oder nicht zuletzt aus der zu tragenden PSA. Ein gewisses Restrisiko wird trotz aller Schutzmaßnahmen immer bleiben, ein Kreissägeblatt kann ich nun mal nicht vollständig verdecken, sonst kann ich nicht mehr arbeiten.
Dieses Restrisiko muss dann letztendlich in einer jährlichen Unterweisung münden, die auf diese Restgefahren und evtl. Möglichkeiten diese zumindest zu minimieren hinweist. Zudem ist jede Gefährdungsbeurteilung jährlich zu aktualliesieren.
Übertrage ich dies nun auf die Feuerwehr, kann es in meinen Augen unmöglich sein, dass ich das vor jeder Übung, bzw. für jede Übungslage geschweigedenn für ein Einsatzgeschehen mache.
Fertige ich aber eine Gefährdungsbeuerteilung für die unterschiedlichsten Tätigkeiten, wie z.B. Trennschneiden an, ergreife die entsprechenden Maßnahmen und die jährliche Unterweisung, dann ist es doch völlig egal, ob diese Tätigkeit bei einer Übung oder bei einem Einsatz, auf dem Hof oder auf der Autobahn ausgeführt wird, da doch die Tätigkeit und die damit verbundene Gefahr die Selbe bleibt.
Sehe ich das so falsch?
Ist dann halt bei der Vielzahl der möglichen Tätigkeiten die eine Feuerwehr ausführt am Anfang eine sehr umfangreiche Aktion, aber in meinen Augen letztendlich der einfachere Weg.
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