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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaGefährdungsanalyse15 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW706832
Datum16.12.2011 15:29      MSG-Nr: [ 706832 ]3329 x gelesen

Geschrieben von Markus M.Sorry, tut mir leid, wenn Dich ein einfaches "Frage-Antwortspiel" so in Rage bringt.

Nix für ungut, und es war nicht auf dich gemünzt ;) es gibt nur einfach viel zu viele, die die Gefährdungsanalyse als zusätzliche Aufgabe verstehen, und danach unbesehen versenken. Dabei ist es genau das gleiche, was sie schon lange machen, nur in Schriftform. Auch halte ich es für Idiotisch irgendwelche **** damit zu beauftragen. Die Analyse ist Teil des Anlagenbaus und sollte von den Konstrukteuren/Technischen Betreibern durchgeführt werden. Bei Fragen ist dann der Spezialist gefragt.

Mit den Tätigkeiten hast du ja recht. Die sind bereits geschrieben, und ob du das auf dem Hof oder auf der Autobahn machst ist Latte. Aber nimm einfach mal eine Übung, wo ihr in ein Abbruchhaus mit Atemschutz vorgeht. Da musst du dir ja vorher Gedanken über die Sicherheit machen, damit niemand Abstürzt, oder sich tatsächlich ein Brand entwickelt. Genau diese Gedanken wollte ich hervorbringen.

Wenn du natürlich für jede Mögliche und unmögliche Situation eine Gefährdungsanalyse erstellen willst, bist du vieleicht mit der Rente deiner Kinder fertig. Vor allem ist das dann für die Katz, weil keiner mehr Liest, was da drinn steht. Ich habe da auch noch im Kopf, das hier diskutiert wurde, das die Gefährdungsanalyse für den Einsatz von Einsatzleiter zu machen ist. das ist auch der einzig gangbare Weg. Was spricht dann dagegen, das bei den Übungen genauso zu halten, das die Gefahrenanalyse für diesen Übungsdienst durch den Ausbilder vorher zu leisten ist. Der (Übungs)Einsatzleiter macht natürlich auch seine Analyse und hinterher vergleicht man in einer lustigen Diskussion.
Geschrieben von Markus M.Dieses Restrisiko muss dann letztendlich in einer jährlichen Unterweisung münden, die auf diese Restgefahren und evtl. Möglichkeiten diese zumindest zu minimieren hinweist. Zudem ist jede Gefährdungsbeurteilung jährlich zu aktualliesieren.

Ich versuche Restgefahren durch den Arbeitsablauf gar nicht vorkommen zu lassen. Und wenn das nicht geht, versuche ich die Gefahr immer offensichtlich zu machen, möglichst mit einer Warnung (Piksen, leichtes AUA). Da kannst du dir die Unterweisung sparen. Ganz anders bei verdeckten Gefahren. Hier ist das Augenmerk meiner Meinung viel zu gering. Und hier ist Schulung nötig. Alles andere langweilt nur.
Bleiben wir beim Trennschleifer. niemandem brauchst du sagen, das das Blatt nicht angefasst werden darf, wenn der Stecker drin ist. (Außer beim ersten Mal) Aber das bei einigen Materialien gerne das Blatt frisst und die Maschine zurückschlägt, das sollte man mal Vorführen.

"Bitte stecken sie Ihre Hand nicht in das Sägeblatt. Es könnte Schaden nehmen" aus der Bedienungsanleitung einer 10 DM Stichsäge;-)

Und das mit dem Jährlich ist mir immer noch nicht klar.



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 16.12.2011 20:21 Udo 7B., Aichhalden
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