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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgraderlass Hessen | 57 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 707138 | ||
Datum | 19.12.2011 06:22 MSG-Nr: [ 707138 ] | 22438 x gelesen | ||
Geschrieben von Benjamin D. War es nicht früher schon einmal so gewesen das die Beförderung an den Ausbildungsstand geknüpft wurden ? Ist es ja in gewisser Weise auch, allerdings sind eigentlich ab den Führungsdienstgraden auch entsprechende Dienstposten gefordert. Führt dann dazu, dass manche die Ausbildung zum HBM haben, aber nur, wenn überhaupt, BM sind, oder Ausbildung zum BM / OBM aber nur LM / OLM sind... Juckt mich z.B. nicht, weil es ja für höheren DG nicht mehr Geld gibt, ist aber IMHO schade... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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