Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Dienstgraderlass Hessen | 57 Beiträge |
Autor | Gera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen | 707182 |
Datum | 20.12.2011 00:47 MSG-Nr: [ 707182 ] | 23841 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian Werner, Taunusstein
Hallo,
zum Jahreswechsel tritt der Dienstgraderlass-Hessen außer Kraft. Hat jemand von euch schon Infos über Änderungen?
Moin,
heute per Mail erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erlass vom 07. Dezember 2011 wurde die Geltungsdauer des Erlasses betreffend Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und fachliche Eignungsvoraussetzungen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren in Hessen vom 4. April 2006 (StAnz.S.1038) bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
Die Bekanntmachung wird im Staatsanzeiger Ausgabe 52/2011 erfolgen.
Ich bitte um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Helmut Thies
Referat Brandschutz, Einsatz, Förderwesen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Gruß Gerald
Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal"
Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-)
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