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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgraderlass Hessen | 57 Beiträge | ||
Autor | Gera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen | 707182 | ||
Datum | 20.12.2011 00:47 MSG-Nr: [ 707182 ] | 23912 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Werner, Taunusstein Moin, heute per Mail erhalten: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erlass vom 07. Dezember 2011 wurde die Geltungsdauer des Erlasses betreffend Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und fachliche Eignungsvoraussetzungen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren in Hessen vom 4. April 2006 (StAnz.S.1038) bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Die Bekanntmachung wird im Staatsanzeiger Ausgabe 52/2011 erfolgen. Ich bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Helmut Thies Referat Brandschutz, Einsatz, Förderwesen Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden Gruß Gerald Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal" Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-) | ||||
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