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in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteil aus München zu Einsatzkosten - Krankenschwester muß zahlen5 Beiträge
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz707192
Datum20.12.2011 09:26      MSG-Nr: [ 707192 ]3616 x gelesen
Infos:
  • 19.12.11 Die verbrannten Kroketten

  • Hallo,

    Geschrieben von Henning K.sondern die privatrechtlichen Regelungen des Geschäftsführung ohne Auftrag. Damit könnte IMNSHO bereits bei einfacher Fahrlässigkeit erfolgreich ein Kostenersatz verlangt werden (aber IANAL...).

    Bei GoA braucht es überhaupt keine Fahrlässigkeit - die getätigte Handlung muss auschließlich dem mutmaßlichen Willen entsprechen.

    Und wer würde beim Brand seiner Wohnung nicht die Feuerwehr zum löschen rufen.

    Eine ganz andere Geschichte ist, wie Henning richtig ausgeführt hat, die öffentlich rechtliche Gebührenpflicht für Einsätze kommunaler Feuerwehren. Dort braucht es immer mind. grobe Fahrlässigkeit (oder einen anderen Grund, z.B. Betrieb von Fzgen etc.).
    GoA ist dort nur in ganz engen Ausnahmefällen qualsi als "Hilfskonstrukt" möglich.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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     19.12.2011 11:27 Volk7er 7L., Erlangen
     19.12.2011 11:30 Volk7er 7L., Erlangen
     19.12.2011 13:44 Seba7sti7an 7S., Haar
     19.12.2011 23:51 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.12.2011 09:26 Thom7as 7K., Hermeskeil

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