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RubrikAusbildung zurück
ThemaFreistellung für Lehrgänge37 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen707388
Datum22.12.2011 07:53      MSG-Nr: [ 707388 ]11884 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Patricia K.Du weißt genauso gut wie ich, das dies manchen AG gerade herzlich juckt!

ja. Und zwar deswegen:

Geschrieben von ---Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
§ 5--- (4) Der Bildungsurlaub kann nicht in der von den Beschäftigten vorgesehenen Zeit genommen werden, wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Diese können bei den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht geltend gemacht werden.

Sprich: Gerade in kleinen Betrieben ist es sicherlich einzusehen, dass der AG Probleme bekommen kann, wenn mal jemand zusätzlich zu Urlaub, Krankheit und sonstwas fehlt. Deshalb kann er sich ggf. auch dahingehend äußern, dass die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub in der gewünschten Zeit nicht klappt. Das heißt dann ggf. dass man das gewünschte Seminar nicht besuchen kann.

Im Übrigen ist die Diskussion um Bildungsurlaub bezogen auf Feuerwehrlergänge sehr theoretisch. Diese sind nämlich in aller Regel keine BU-Maßnahmen, der §1 Abs. 5 des Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub wurde ja bereits zitiert, wie man ein anerkannter Träger wird steht in der BiVTrAnerkV HE. Die Feuerwehrschulen, mit Außnahme der Außenstelle Marburg wenn es um Jugendpflege geht, sind das i.d.R. nicht, und auch die Hersteller von Atemschutzgeräten und TH-Produkten werden das i.d.R. nicht sein.

Somit bleibt der Weg der, den ich weiter oben schon skizziert habe: Wenn es einen dienstlich begründeten Bedarf für eine Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Maßnahmen, für die das Land Lohnfortzahlung gewährt, gibt, dann muss der Dienstherr, sprich die Kommune, davon überzeugt werden, dass er nun den Verdienstausfall und die Kosten der Maßnahme tragen soll. Dafür braucht es i.d.R. ein paar mehr Argumente als "Ich will da aber hin" - wie in jedem "normalen" Job auch. Und eben Haushaltsmittel, die frühzeitig beantragt werden müssen...

Das alles löst aber nicht dein Problem mit dem AG, denn egal wer das am Ende bezahlt, ihm geht es ja um das Fehlen deiner Arbeitskraft, und wenn konstant Geschäft ist und es keine Talzeiten in denen der AG vielleicht froh ist das jemand anderes den Lohn zahlt, wie etwa im Bau-Handwerk, gibt, dann ist das ggf. ein Problem, das so leicht nicht zu lösen ist. Final muss man dann entweder doch Urlaub nehmen oder den AG wechseln...

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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