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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einwohnermeldedatei (EWO) | 24 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 707536 | ||
Datum | 23.12.2011 15:34 MSG-Nr: [ 707536 ] | 5374 x gelesen | ||
Geschrieben von Tina M. Es besteht nur eine "Meldepflicht", keine "Abmeldepflicht". Deshalb sind Angaben des Einwohnermeldeamtes völlig unbrauchbar. Nachdem ich das gerade hinter mir habe: Man muss sich tatsächlich nur anmelden. Die Ab-, bzw. Ummeldung erhält das zuständige Amt von der neuen Meldestelle. Ich habe auch keinen neuen Personalausweis, sondern einfach einen gestempelten Aufkleber mit der neuen Adresse. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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