Hallo!
Geschrieben von Sebastian W.Gibt es ein Gesetz (Verodnung/ Erlass) in dem geregelt ist, dass das Türöffnungswerkzeug unter Verschluss
zu sein hat (extra Schließfach im Fahrzeug).
Wenn es so eine gesetzliche Grunslage gibt, würde es mich interessieren, wo ich es nachlesen kann.
Wie Christian schon schrieb: Gibt es nicht.
Vermutlich kommt dieser Unfug zum Teil daher, dass der alte Brechwerkzeugsatz innen eine plombierbare Extratasche für die Sperrhaken hatte, um unbefugte Nutzung zu vermeiden...welch eine Hemmschwelle.
Um den Schwachsinn nun noch auf die Spitze zu treiben:
Im Saarland gab es einen Fall, bei dem Einbrecher aus einem Gerätehaus sämtliche Werkzeugkoffer und Taschen entwendeten.
Lediglich ein Koffer fand sich anschließend in den Büschen wieder, weil die Täter damit offensichtlich nichts anzufangen wussten - nun ratet mal welcher ;-)
Gruß aus dem Saarland
Jo
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|