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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaRitalin und Gefährliche Arbeiten6 Beiträge
AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland709074
Datum05.01.2012 18:04      MSG-Nr: [ 709074 ]1876 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Harald S.Ne, meine Meinung steht fest. Ich lasse den solche Arbeiten von ihm nicht machen ohne ein Attest.

Sinnvoll.

Ich hatte einmal einen ähmlich gelagerten Fall, da führte wenn ich mich recht entsinne ein Neurologe als Facharzt eine Bewertung auf der Basis einen Reaktionstestes, eines Gespräches und weiterer Faktoren durch, in dem Fall klappte es.

Dieses Attest habe ich dann als Teil der Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 4 verwendet.

Ich empfehle Dir als Argumentationsgrundlage des ArbschG, dort findest Du:

§ 7 Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

Auch die § 3,4 und 5 sind möglich.

Interessenfrage: Wo ist der Feuerwehrbezug?


Gruß aus dem Saarland

Jo




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 05.01.2012 16:07 Hara7ld 7S., Köln
 05.01.2012 16:37 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.01.2012 16:54 Hara7ld 7S., Köln
 05.01.2012 18:04 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 05.01.2012 18:58 Hara7ld 7S., Köln
 05.01.2012 19:12 Stef7an 7J., Birlenbach

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