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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaRitalin und Gefährliche Arbeiten6 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW709084
Datum05.01.2012 18:58      MSG-Nr: [ 709084 ]1813 x gelesen

Geschrieben von Josef M.§ 7 Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

Auch die § 3,4 und 5 sind möglich.


Gute Idee

Geschrieben von Josef M.Interessenfrage: Wo ist der Feuerwehrbezug?

Hier bekomme ich kompetente Antworten zur UVV, nicht nur Schwarz oder Weiß wie sonnst häufig



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 05.01.2012 16:07 Hara7ld 7S., Köln
 05.01.2012 16:37 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.01.2012 16:54 Hara7ld 7S., Köln
 05.01.2012 18:04 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 05.01.2012 18:58 Hara7ld 7S., Köln
 05.01.2012 19:12 Stef7an 7J., Birlenbach

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