Geschrieben von Josef M.§ 7 Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Auch die § 3,4 und 5 sind möglich.
Gute Idee
Geschrieben von Josef M.Interessenfrage: Wo ist der Feuerwehrbezug?
Hier bekomme ich kompetente Antworten zur UVV, nicht nur Schwarz oder Weiß wie sonnst häufig
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