Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Mal ne andere Ausnahme von der Fahrerlaubnis-Verordnung | 29 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 709099 |
Datum | 05.01.2012 20:32 MSG-Nr: [ 709099 ] | 6778 x gelesen |
Mahlzeit.
Geschrieben von Dennis E.Mein Fahrlehrer beim CE-Führerschein meinte dazu einmal, das die sowieso mit Klasse B gefahren werden dürfen, da es ja trotzdem PKW sind und sich die 3,5 Tonnen nur auf LKW beziehen (weil es ja immer heißt Klasse B... PKW und LKW bis 3,5 t, seiner Ansicht nach bezieht sich das 3,5 dann nur auf LKW,
sollte das wirklich ein Fahrlehrer so gesagt haben, hat der irgendwie seinen Beruf verfehlt...
Geschrieben von Dennis E.was man von der Formulierung her durchaus nachvollziehen kann).
Die Formulierung lautet:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
Was genau soll man da nun nachvollziehen können?
grübelnd,
Henning
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