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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mal ne andere Ausnahme von der Fahrerlaubnis-Verordnung | 29 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 709107 | ||
Datum | 05.01.2012 21:20 MSG-Nr: [ 709107 ] | 6756 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Sebastian K. Die in der Anlage aufgeführten Anforderungen sehen dann u.a. so aus: dazu kommt: Null Punkte in Flensburg zu Beginn der Ausbildung. Geschrieben von Sebastian K. So gehts also aus, wenn kein Ehrenamt danach schreit... ;-) Also ich bin ja immer noch dafür, für alle Fahrer von Blaulicht-Fahrzeugen eine (moderate) Punktegrenze vorzuschreiben. Aber ob das mehrheitsfähig ist? grübelnd, Henning | ||||
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