Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Mal ne andere Ausnahme von der Fahrerlaubnis-Verordnung | 29 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 709129 |
Datum | 06.01.2012 11:40 MSG-Nr: [ 709129 ] | 5907 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
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3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Technisches Hilfswerk
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Geschrieben von Sven K.Dazu müsste man risikofreudig zunächst näher bestimmen.
Wir wissen schon, was wir uns da vorstellen können. Ich kenne meinen eigenen Fahrstil, selbst ich halte jetzt nicht unbedingt die StVO bis auf jedes Komma genau ein. Dennoch bin ich bislang punktelos. Ich finde es immer wieder lustig, wie sich Leute, die kurz vor dem absoluten Führerscheinverlust stehen, über angebliche Willkür und zu viele Kontrollen beschweren. Und dann überlege ich, wie die wohl unterwegs sein müssen, wenn ich an meinen Fahrstil und mein Konto denke.
Geschrieben von Sven K.Abgesehen davon wie man überhaupt das Punktekonto des FA in Erfahrung bringen möchte.
Wenn man im THW einen CE-Schein anteilig geringfügig subventioniert bezahlt bekommen möchte, unterschreibt man "freiwillig", dass das THW in Flensburg Auskünfte einholen darf. Ich gehe also davon aus, dass es zumindest ansatzweise möglich wäre eine Kontrollroutine festzuschreiben.
Geschrieben von Sven K.Und nein - ich bin punktelos ;-)
Dann machen wir nen Stammtisch auf ;-)
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen
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