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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mal ne andere Ausnahme von der Fahrerlaubnis-Verordnung | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 709220 | ||
Datum | 06.01.2012 20:54 MSG-Nr: [ 709220 ] | 5616 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Lars T. Was ist denn jetzt an Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht sachgerecht Weil Tempolimits oftmals scheinbar einfach willkürlich sind. Da zuckelt man nachts bei völlig freier Fahrt und meilenweit vom nächsten Haus entfernt kerzengerade und ohne jeden Hügel mit 100 oder 120 km/h durch die Landschaft, einfach nur weil es ein Schild vorgibt. Hessen hat vor einigen Jahren mal sämtliche Tempolimits auf hessischen Autobahnen überprüft. Nach der Überprüfung hat man 13% der Tempolimits aufgehoben und weitere 15% angehoben, nachzulesen hier. D.h. mehr als jedes vierte Tempolimit war nicht sachgerecht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | ||||
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