Dann warten wir´s doch mal ab.
Da die FwHeilFürsVO M-V ja die Heilfürsorge der Beamten der Berufsfeuerwehren auch auf die fwtech-Beamten des Landes erweitert (warum dann nicht gleich ""Beamte des fwtech. Dienstes"?), könnten da gute Chancen bestehen, wenn es jetzt auch fwtech. (sofern sie das wirklich dort noch sind!) Beamte beim Kreis gibt. Denn Versorgungsrecht ist immer noch Landesrecht, d.h. eigentlich dürfte es da innerhalb einer Laufbahn keine Unterschiede, die sich aus dem Dienstherrn ergeben (zumal Gemeinde ind Kreis ja beide Kommunalebene sind), geben.
Ich bin aber KEIN Verwaltungsrichter...
Gruß
A.
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