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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaUmgang mit Beamten!6 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen709573
Datum09.01.2012 11:18      MSG-Nr: [ 709573 ]2502 x gelesen

Dann warten wir´s doch mal ab.

Da die FwHeilFürsVO M-V ja die Heilfürsorge der Beamten der Berufsfeuerwehren auch auf die fwtech-Beamten des Landes erweitert (warum dann nicht gleich ""Beamte des fwtech. Dienstes"?), könnten da gute Chancen bestehen, wenn es jetzt auch fwtech. (sofern sie das wirklich dort noch sind!) Beamte beim Kreis gibt. Denn Versorgungsrecht ist immer noch Landesrecht, d.h. eigentlich dürfte es da innerhalb einer Laufbahn keine Unterschiede, die sich aus dem Dienstherrn ergeben (zumal Gemeinde ind Kreis ja beide Kommunalebene sind), geben.
Ich bin aber KEIN Verwaltungsrichter...


Gruß

A.

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 09.01.2012 07:19 nico7 b.7, HH
 09.01.2012 07:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 09.01.2012 08:24 nico7 b.7, HH
 09.01.2012 09:01 Matt7hia7s O7., Waldems
 09.01.2012 10:28 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 09.01.2012 11:18 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf

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