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Rubrik | Brandschutzerziehung | zurück | ||
Thema | Brandschutz in der Firma !HILFE! | 10 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 709980 | ||
Datum | 12.01.2012 10:24 MSG-Nr: [ 709980 ] | 3194 x gelesen | ||
Koche deinem Chef mal einen Beruhigungstee und lege die Herzpillen bereit. Wenn es so läuft wie bie mir damals, Ist die Besprinklerung ab 1,8m fest vorgeschrieben, obwohl die Brandlast gegen 0 (ein Lieferschein pro Palettengroßes Stahlbauteil) tendierte. Eventuell ist eine Bauanzeige Notwendig, je nach Baugenehmigung des Gebäudes. Die Ansprechpartner wurden dir ja schon genannt, ich würde aber als erstes das Brandschutzgutachten einsehen und eventuell erweitern lassen. Dann die Versicherungsbedingungen prüfen und dann zu den Behörden gehen. PS.: ich halte das nicht für den richtigen Job für einen Azubi. PPS.: Setzt vor die Sprinkler im Regal einen Kugelhahn. Dafür gibt die Versicherung und der Gutachter üblicherweise das OK und vermindert den Schaden beim Sprinklerabfahren enorm. | ||||
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