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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kostenoptimierung der gemeindlichen Feuerwehren in RLP | 52 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 710143 | ||
| Datum | 12.01.2012 21:31 MSG-Nr: [ 710143 ] | 7365 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Hallo, Meldezeit: Zeit zwischen Entdeckung des Feuers und Notruf Alarmierungszeit: Zeit zur Abwicklung des Notrufs bis zur Alarmierung der Feuerwehren Ausrückezeit: Zeit zwischen Alarmierung und Ausrücken des ersten Fahrzeuges Anfahrtszeit: Zeit zwischen Ausrücken und Eintreffen an der E-Stelle Ausrückezeit und Anfahrtszeit sind in RLP auf derzeit maximal 8min festgelgt, daher bei 3-4min Ausrückezeit die verbleibenden 5-4min Anfahrtszeit. Vorsicht bei den Definitionen, in anderen Bundesländern können durchaus in die Hilfsfrist noch andere hier aufgezeigte Einzelzeiten mit eingerechnet sein. Gruß, Michael | ||||
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