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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
| Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 710676 | ||
| Datum | 16.01.2012 21:54 MSG-Nr: [ 710676 ] | 13524 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, ist bei uns im Landkreis schon länger im Gespräch. Heute war die Verhandlung zum Thema in Bayreuth. Kurze Zusammenfassung: FM knickt beim Beladen des Fahrzeuges um und verletzt sich den Meniskus. Gutachter sieht einen Vorschaden als Ursache, der dem FM unbekannt war. Gericht sagt: Unfall zwar Auslöser der Verletzung, aber nicht Ursache -> Kein Versicherungsschutz durch den GuVV. Zeitungsartikel Hat bei uns in der Gegend schon zu zahlreichen Diskussionen geführt, weil viele einfach verunsichert sind. Alles meine private und persönliche Meinung! | ||||
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