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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 710681 | ||
Datum | 16.01.2012 22:18 MSG-Nr: [ 710681 ] | 10848 x gelesen | ||
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Geschrieben von Joachim G. FM knickt beim Beladen des Fahrzeuges um und verletzt sich den Meniskus. Gab´s so einen sehr ähnlichen Fall nicht auch irgendwo in den Bundesländern östlich der Elbe, wo die FUK auch die Zahlung der Krankheitskosten ablehnte, weil angeblich eine Vorschädigung auch des Knies vorlag? Scheint aber eine "übliche Masche" der Versicherungen zu sein, um keine Kosten übernehmen zu müssen. Habe einen so ähnlichen Fall in der Familie, wo man sich auch scheut die Folgeschäden eines Unfalls eben dem Unfall zu zuordnen. Man behauptet daß die Folgeschäden/-erkrankungen nicht im causalen Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Vielmehr sollen das altersbedingte Schäden sein, ein Gutachten ergibt wieder ein neues (Gegen-)Gutachten etc... Einfach ist anders. Man könnte im Gegenzug aber auch argumentieren, daß der FA die Verletzungen nicht erlitten hätte, wäre er nicht mit dieser Tätigkeit beschäftigt gewesen... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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