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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 710707 | ||
Datum | 17.01.2012 07:09 MSG-Nr: [ 710707 ] | 10295 x gelesen | ||
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Unser UK-Bund-Betreuer hat es mal so ausgedrückt: Der Schaden muss durch die Tätigkeit verursacht worden sein, nicht bei der Tätigkeit. Die BGN hat dies in einem Fachartikel aus meiner Sicht gut und deutlich dargestellt: klick. Hier ein Unterweisungsbeispiel zum Thema Arbeitsunfälle / Wegeunfälle (abgestimmt mit der UK-Bund). Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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