News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 710747 | ||
Datum | 17.01.2012 11:41 MSG-Nr: [ 710747 ] | 10238 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Joachim G. Gutachter sieht einen Vorschaden als Ursache, der dem FM unbekannt war Vorschäden - beliebte Ausrede von Versicherungen, nicht zahlen zu müssen. Leider auch verstärkt der Unfallkassen. Dass diese Vorschäden durch verstärkte körperliche Anstrenungen im Einsatzdienst stammen können, scheint völlig egal zu sein. Da fange ich an, Jeden verstehen, der aus einem Discobrand eine Party macht und über die Deppen unter Atemschutz lacht, weil sie sich freiwillig und ehrenamtlich die Knochen kaputt machen um sich dann sagen zu lassen, sorry, aber zahlen tun wir das nicht. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
1.605