Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | HLF 20 mit 315.000 realisierbar? | 60 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 710791 |
Datum | 17.01.2012 15:22 MSG-Nr: [ 710791 ] | 11711 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Feuerwehr-Verordnung
Brandinspektorlehrgang, (ZF) gD
Brandinspektorlehrgang, (ZF) gD
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.Dazu muss man wissen, dass das HLF 20 in RLP grundsätzlich ein "unerwünschtes Fahrzeug" ist, d.h. die Aufsichtsbehörde ist angehalten, bei einem Zuschussantrag Alternativen aus den "gewünschten" Fahrzeugen zu empfehlen.
Das wäre mir neu. Das HLF20/16 ist in der FwVO für B4 genannt, in begründeten Ausnahmefällen auch für B3. Dürfte also einige Kommunen in RLP betreffen, selbst unsere Kreisstadt mit weniger als 5.000 Einwohnern und ohne jegliche Industriebetriebe ist ja schon in B4 eingestuft.
Unerwünscht ist ein HLF20 lediglich als Nachfolger für ein LF16/12 in B3, da ist inzwischen das HLF10 gesetzt (das ja in den meisten Fällen einem alten LF16/12 recht nahe kommt).
Gruß,
Michael
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