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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haus- & Hofrecht im Einsatzfall | 15 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 711951 | ||
Datum | 24.01.2012 19:42 MSG-Nr: [ 711951 ] | 3562 x gelesen | ||
Geschrieben von Neumann T. heute lässt sich doch (fast) immer ein drohender Umweltschaden finden, der möglichst gering gehalten werden muss. Kann ja auch sein dass es ein Fehleinsatz ist nur dass man es noch nicht weiß. M.W. darf bei uns in NRW der EL zur Erkundung Grundstücke betreten, wie das mit Wohnungen ist weiß ich jetzt gerade nicht auswendig, müsste ich nachschauen. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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