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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | [Frage] Kennzeichnung von Brandschutzschotts | 9 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 712016 | ||
Datum | 25.01.2012 12:47 MSG-Nr: [ 712016 ] | 2633 x gelesen | ||
Hallo, rrrrrichtich, man kann nur noch ergänzen Geschrieben von Andreas B. Brandschotts benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine Zustimmung im Einzelfall, in diesen ist auch geregelt wie das Schott zu kennzeichnen ist. Zusatz: Es ist auch geregelt, ob der Einbauende eine Übereinstimmungsbestätigung für den zulassungskonformen Einbau auszustellen hat. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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