Rubrik | Jux + Tollerei |
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Thema | Online Petition, die Nächste! ...psst! Ein 'Kunde' möchte schlafen! | 48 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 712245 |
Datum | 28.01.2012 14:29 MSG-Nr: [ 712245 ] | 16604 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Mahlzeit!
Geschrieben von Neumann T.gibt es eigentlich in der StVZO Vorgaben, wie laut das Sondersignal mindestens sein muss? Oder steht da nur so ein Gummi wie 'deutlich wahrnehmbar' o.ä.?
In der StVZO steht erstmal, dass so ein Einsatzhorn bauartgenehmigt sein muss.
In der Fahrzeugteileverordnung steht, wie man an so eine Bauartgenehmigung kommt.
In den technischen Anforderungen zur Fahrzeugteileverordnung ist dann endlich erläutert, welche Anforderungen einzuhalten sind.
Im Fall des Einsatzhornes verweisen die TA Nr. 32 zur FzTV auf die DIN 14610; zur Lautstärke wird weiterhin festgelegt:
(11) Der A-bewertete Schallpegel muss in der Richtung der größten Schallabstrahlung in 3,5 m Abstand im reflexionsfreien Raum für jeden der beiden Einzelklänge mindestens 110 dB(A) betragen. Hierauf wird eine Toleranz von 3 dB(A) für solche Warneinrichtungen zugelassen, die mindestens 10 Komponenten haben, deren Amplituden die stärkste Komponente um weniger als 10 dB unterschreiten. Im Bereich von 1000 Hz bis 4000 Hz soll mindestens einer der harmonischen Obertöne jedes Klanges den Schallpegel von 104 dB (bezogen auf P0 = 20 Nm2) überschreiten.
Also eigentlich alles ganz einfach, oder? ;-)
Gruß,
Henning
BTW: die TOPAS-Balken können tatsächlich eine Nachtabsenkung von -6 dB(A)...
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| 27.01.2012 17:38 |
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Jan 7K., Niederlungwitz |
| 27.01.2012 18:02 |
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., Thierstein und Magdeburg | |