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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Absturtzsicherung unter PA | 40 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY | 713042 | ||
Datum | 03.02.2012 19:32 MSG-Nr: [ 713042 ] | 9153 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus A. Ich glaube, du hast da etwas sehr durcheinander gebracht. Zit aus der FUK: Im Gegensatz zum Halten bzw. Zurückhalten ist es nun beim Auffangen zwingend erforderlich, dass alle Nutzer des Gerätesatzes Absturzsicherung die dreitägige (24 Stunden) Fortbildung Absturzsicherung gemäß den EUSR-Empfehlungen absolviert haben. Die Nutzer können diese Fortbildung an einer Niedersächsischen Landesfeuerwehrschule durchlaufen oder feuerwehrintern ausgebildet werden. Soll eine feuerwehrinterne dreitägige Fortbildung Absturzsicherung durchgeführt werden, kann dies beispielhaft ein gemäß den EUSR-Empfehlungen ausgebildeter Höhenretter (80 Stundenlehrgang, BKS Heyrothsberge) mit didaktischen Kenntnissen (z. B. Ausbilder gemäß FwDV 2) leisten. | ||||
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