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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Landesrechtliche Vorgaben für PSA - war: Helmfarbe | 26 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 713398 | ||
Datum | 07.02.2012 17:58 MSG-Nr: [ 713398 ] | 5460 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Über den Hebel "Zuschüsse" kann das jeweilige Bundesland da schon steuern. Wenn aber eine Gemeinde meint keine Zuschüsse zu benötigen kann die ja im Grunde unter Berücksichtigung der Normen und der UVV-Vorschriften schon frei beschaffen was sie wollen. Freie Presse Zitat:"Normalerweise wird eine Neuanschaffung vom Freistaat bis zu 40 Prozent gefördert. Aber eben nur die Anzüge, die der sächsischen Norm entsprechen." Die neue Kluft in Stollberg würden diese Norm nicht erfüllen, schon weil sie nicht wie vorgeschrieben blau ist." MfG Frank | ||||
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