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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAtemschutz zurück
ThemaBefestigung des Leinenbeutel am PA unzulässig?17 Beiträge
AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland713906
Datum11.02.2012 21:41      MSG-Nr: [ 713906 ]5837 x gelesen

Hallo!

Kommt immer drauf an wen Du fragst.

Die Hersteller werden immer sagen, dass so ein neues Produkt erzeugt wurde und sie keine Verantwortung dafür übernehmen.

Es gibt einen Haufen Leute die sich davon auch tatsächlich bevormunden lassen...

Tatsache ist: Der Feurwehrleinenbeutel ist laut FwDV in bestimmten Einsatzlagen mitzuführen, das Mitnehmen ist aus der Sicht "anerkannte Regel der Technik".

Darauf aufbauend erleichtert der Blick ins Gesetz bekanntermaßen die Rechtsfindung, denn da steht:

(Neues Produktsicherheitsgesetz)

§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
(2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:
2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird,

------------------------
sowie
------------------------
§ 2 Begriffsbestimmungen
28. ist vorhersehbare Verwendung die Verwendung eines Produkts in einer Weise, die von derjenigen Person, die es in den Verkehr bringt, nicht vorgesehen, jedoch nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist,

-----------------------------------------
Also: Auch wenn die Hersteller sich dagegen zu sträuben versuchen: Sie müssen die Feuerwehrprodukte so auslegen, dass diese auch bei vorherzusehender Verwendung (die auch "vorherzusehender Mißbrauch" sein kann), sicher sind.

Damit müssen die Kombinationen aus Feurwehrprodukten, die erforderlich sind um den (Feuerwehrdienstvorschriftskonformen) Einsatz abzuwickeln zwangsläufig zulässig sein, solange sie sich noch im Bereich vorherzusehende Verwendung und nicht "lebensgefährlicher Blödsinn" bewegen.

Im Zweifelsfall hilft für Deine individuellen Gegebenheiten dann noch die beliebte Gefährdungsbeurteilung....


Gruß aus dem Saarland

Jo




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 11.02.2012 21:06 Ingo7 D.7, Bienenbüttel
 11.02.2012 21:41 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 11.02.2012 23:23 ., Herten
 11.02.2012 23:33 Ingo7 D.7, Bienenbüttel
 11.02.2012 23:42 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 13.02.2012 09:38 Bach7 R.7, Weitolshausen
 13.02.2012 10:20 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
 13.02.2012 10:58 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 13.02.2012 11:19 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
 13.02.2012 11:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 13.02.2012 11:36 Chri7sti7an 7F., Fürth
 13.02.2012 11:40 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
 13.02.2012 10:56 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 13.02.2012 13:11 Tobi7as 7S., Leuterod
 13.02.2012 14:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.02.2012 14:47 Ingo7 D.7, Bienenbüttel
 13.02.2012 16:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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