Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Befestigung des Leinenbeutel am PA unzulässig? | 17 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 713910 |
Datum | 11.02.2012 23:42 MSG-Nr: [ 713910 ] | 4769 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo!
Geschrieben von Ingo D.Bei uns ging es dabei Primär darum ob es zu Problemen kommen kann, wenn ein Träger im Einsatz mit dem Beutel irgendwo hängen bleibt.
Einsatztechniken stehen dabei erst einmal hinten an.
Ok.
Geschrieben von Ingo D.Soll heißen, ist der Träger im Falle eines Unfalles mit festgeschnallten Leinenbeutel auf der sicheren Seite?
Aus welcher Sicht? Soll er sich allein befreien können oder geht es um das ewige Märchen "kein Versicherungsschutz, wenn ich das und dies tue / nicht tue?"
Das kann keiner Sagen, der nicht sieht welche Anordnung ihr da gewählt habt.
Meine Auffassung: Wenn der Beutel so gut zu erreichen angebracht ist dass er im Falle des verhedderrns mit einer Hand abgeworfen kann: Alles gut.
Irgendwo wild auf dem Rücken so eingehakt dass der AGT davon allein nicht loskommt ohne den PA abzulegen: Nö.
Womit Du wieder beim Menschenverstand und der Gefährdungsbeurteilung landest...
Gruß aus dem Saarland
Jo
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| 11.02.2012 21:06 |
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Ingo7 D.7, Bienenbüttel |
| 11.02.2012 21:41 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar |
| 11.02.2012 23:23 |
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., Herten |
| 11.02.2012 23:33 |
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Ingo7 D.7, Bienenbüttel |
| 11.02.2012 23:42 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar | |