Geschrieben von Dennis E.Bei einem LKW-Fahrsicherheitstraining, dass ich vor nicht allzulanger Zeit besuchen durfte, wurde genau so etwas angesprochen: Einweiser sollen (besser müssen) sich immer so aufstellen, dass sie bei den stattfindenden Bewegungen des Fahrzeugs nicht zwischen diesem und anderen Fahrzeugen oder Gebäudeteilen etc. eingeklemmt werden können.
Tja, das kleine 1 x 1 des Einweisens. Bei der Bw war Einweisetätigkeit ein gesonderter Teil der Ausbildung und! der Prüfung. Dafür konnte man durchfallen. u.a. wenn man zwischen Fahrzeug und Hindernis stand.
Meine Prüfungsaufgabe war z.B. einen Gliederzug rückwärts 90° versetzt in die Lücke zwischen zwei anderen parallel abgestellten Gliederzügen einzuweisen (blöd wenn man der letzte vor der Mittagspause ist und die Karre noch weggestellt werden muß...). Sicherungsposten konnte hinzugezogen werden. Und der Fahrer durfte nur das machen, was der Einweiser angezeigt hat. Und alle, alle, alle Kraftfahrer der BW, egal ob B,C1, C, CE, D,... verwenden die selben Handzeichen. Ein Traum...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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