Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Befestigung des Leinenbeutel am PA unzulässig? | 17 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 714019 |
Datum | 13.02.2012 11:36 MSG-Nr: [ 714019 ] | 3907 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Moin,
Geschrieben von Carsten K.Sicher mag es auch Helme mit hitzebeständigem Visir geben, jedoch spielen diese im Bereich der FF wohl eher eine untergeordnete Rolle, oder?
Nicht mehr, sollten die doch an allen nach aktueller Norm beschafften Helmen vorhanden sein...
Geschrieben von Carsten K.Daher gilt hier: Visir zur Brandbekämpfung ab (AGT).
Das bilden wir grundsätzlich so aus, da wir diverse Helme im Umlauf haben. Auf der Anfahrt - Visir ab... Wenn man die dann auch später wieder im Fahrzeug suchen kann, die Scheiben rutschen ja gerne irgendwo rein ;-)
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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| 11.02.2012 21:06 |
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Ingo7 D.7, Bienenbüttel |
| 11.02.2012 21:41 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar |
| 11.02.2012 23:23 |
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., Herten | |