Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Welche Rechtswirkung haben FwDV | 8 Beiträge |
Autor | Thom8as 8S., Erfurt / Thüringen | 715149 |
Datum | 21.02.2012 19:57 MSG-Nr: [ 715149 ] | 3372 x gelesen |
Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:
Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de
Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo Sebastian,
danke für deine Antwort. Leider weiß ich nicht wie ich das prüfen kann.
Auf der Seite unserer Feuerwehrschule (LFKS) gibt es einen Verweis an das IdF NRW, dort steht die FwDV 7 zum download unter Rechtsvorschriften(!) bereit. Also gilt diese FwDV doch für Thüringen?
Eine Mail, dass wir uns an der FwDV 7 nur zu orientieren hätten, gab es m.E. nicht - wobei ich es mir mittlerweile wünschte ;-)
VG Thomas
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