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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Welche Rechtswirkung haben FwDV | 8 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 715154 | ||
Datum | 21.02.2012 20:27 MSG-Nr: [ 715154 ] | 3433 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas S. da ich mich als Atemschutzgerätewart mal wieder mit der Nichteinhaltung von Pflichtveranstaltungen beschäftigen durfte, möchte ich hier mit euch die Rechtsnatur von Feuerwehrdienstvorschriften näher beleuchten. Wie kommt es, dass bei der Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 sofort alle Register zur Termin-Einhaltung gezogen werden, die Nichtteilnahme an der theoretischen Schulung oder an Einsatzübungen jedoch nur mit einem Achselzucken beantwortet wird? Dazu kann Dir jeder Staatsanwalt lustige Vorträge zum Thema Haftung und Verantwortung halten. Ähnliches haben wir schon mehrfach diskutiert, z.B. hier: http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=361791&abcdefg=7sa8vbl0p962qduq4hvq25bunpcm2rfb und wie Juristen so vorgehen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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