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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWelche Rechtswirkung haben FwDV8 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW715154
Datum21.02.2012 20:27      MSG-Nr: [ 715154 ]3433 x gelesen

Geschrieben von Thomas S.da ich mich als Atemschutzgerätewart mal wieder mit der Nichteinhaltung von Pflichtveranstaltungen beschäftigen durfte, möchte ich hier mit euch die Rechtsnatur von Feuerwehrdienstvorschriften näher beleuchten. Wie kommt es, dass bei der Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 sofort alle Register zur Termin-Einhaltung gezogen werden, die Nichtteilnahme an der theoretischen Schulung oder an Einsatzübungen jedoch nur mit einem Achselzucken beantwortet wird?

Welche Verbindlichkeit stellen die Dienstvorschriften der Feuerwehr dar?


Dazu kann Dir jeder Staatsanwalt lustige Vorträge zum Thema Haftung und Verantwortung halten.

Ähnliches haben wir schon mehrfach diskutiert, z.B. hier:
http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=361791&abcdefg=7sa8vbl0p962qduq4hvq25bunpcm2rfb

und wie Juristen so vorgehen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 21.02.2012 18:51 Thom7as 7S., Erfurt
 21.02.2012 19:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.02.2012 19:57 Thom7as 7S., Erfurt
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