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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz bzw. Regressansprüche aufgrund PSA | 28 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 715200 | ||
Datum | 22.02.2012 10:04 MSG-Nr: [ 715200 ] | 11360 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Carsten G. Das Nicht-Tragen von PSA ist aus sicht des Verunfallten eine Fahrlässigkeit, die explizit mitversichert ist. Aus Sicht der Führungskraft ist es eine mangelnde Fürsorge für die Mitarbeiter, daher kann ein Regress möglich sein. Was passiert eigentlich, wenn man nachweisen kann, dass regelmäßig/immer gegen die Vorgaben verstoßen wurde/wird? Überall anders geht man dann von grober Fahrlässigkeit/Vorsatz aus... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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