Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Versicherungsschutz bzw. Regressansprüche aufgrund PSA | 28 Beiträge |
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 715203 |
Datum | 22.02.2012 10:24 MSG-Nr: [ 715203 ] | 11264 x gelesen |
Infos: | 22.02.12 BGH-Urteil zur groben Fahrlässigkeit (beim Verstoß gegen UVV, die vor tödlichen Gefahren schützen sollen)
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Bayerisches Rotes Kreuz
Persönliche Schutzausrüstung
Gesetzliche Unfallversicherung
Bayerisches Rotes Kreuz
Hallo Andreas
Wer hat den das verkündet:
Geschrieben von Andreas K.Beim BRK wurde uns in einer Schulung der Fall geschildert, dass die Versicherung nicht gezahlt hat, da sich der Betroffene beim Zeltaufbau einen Finger eingeklemmt/getquetscht hat, er dabei aber Handschuhe getragen hat. Jedoch trug er keine Sicherheitsschuhe, d.h. die PSA war nicht vollständig und aus diesem Grund wurde auch nicht gezahlt.
Bereitschaftsleiter?! --> dann ihn bitte darauf hinweisen, dass er sich mal mit dem (jetzt) KUVB in Verbindung setzten soll, um sein informelles Defizit auszugleichen.
Ausbilder aus eigenen Reihen?! --> Bereitschaftleiter kontaktieren lassen
Ausbilder von Extern?! --> sucht euch nen anderen Ausbilder, Märchenonkel gibt es gerade da viele.
Der KUVB wird auf jeden Fall die Behandlungs-, Lohnausfall- und sonstigen Kosten zur Rekonvaleszens des gequetschten Fingers übernommen haben. Was es nicht gibt ist irgendein Schmerzensgeld o.ä.
Wo bitte steht, dass man für den Aufbau eines Zeltes Sicherheitsschuhwerk (welche Klasse?) tragen muß? Und wie relevant wäre das sichere Schuhwerk bei der Bewertung einer Handverletzung.
Kommt wahrscheinlich genau aus dem Bereich, der besagt, dass ein Feuerwehrmann auch immer seinen Helm tragen muß, auch bei einer Fahrbahnreinigung im abgesperrten Bereich bei 30 Grad Außentemp........
Sicherheitsschuhwerk muß laut der GUV-R 2106 auch nicht im Krankentransport getragen werden. Es sei denn, dein Dienstherr fordert dich über eine Hausvorgabe zum tragen auf. Das wird die KUVB aber trotzdem bei ihrer Bewertung nicht interessieren, den Dienstherrn beim Regress durchaus....
(Dieser Fall gilt so auch beim Zeltaufbau)
Sollte dir dieser Ausbilder wirklich einen konkreten Fall, mit Aktenzeichen bei der (damals noch) GUV nennen können, bei dem nicht gezahlt wurde, bin ich für weitere Informationen sehr dankbar (gerne auch als PM).
Ansonsten glaub und verbreite das, was bei den UVV-Mythen dazu erklärt wird.
Schöne Grüße
Jörg
Wachleiter beim BRK
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