Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Versicherungsschutz bzw. Regressansprüche aufgrund PSA | 28 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 715204 |
Datum | 22.02.2012 10:24 MSG-Nr: [ 715204 ] | 10953 x gelesen |
Infos: | 22.02.12 BGH-Urteil zur groben Fahrlässigkeit (beim Verstoß gegen UVV, die vor tödlichen Gefahren schützen sollen)
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Persönliche Schutzausrüstung
Bayerisches Rotes Kreuz
Persönliche Schutzausrüstung
hallo,
Geschrieben von Andreas K.Kann es weiterhin auch sein, dass diese Ansprüche auch geltend gemacht werden können, wenn die Verletzung nicht durch die fehlende PSA verursacht wurde, sondern ein anderes Teil?
Beim BRK wurde uns in einer Schulung der Fall geschildert, dass die Versicherung nicht gezahlt hat, da sich der Betroffene beim Zeltaufbau einen Finger eingeklemmt/getquetscht hat, er dabei aber Handschuhe getragen hat. Jedoch trug er keine Sicherheitsschuhe, d.h. die PSA war nicht vollständig und aus diesem Grund wurde auch nicht gezahlt.
jetzt mal auf die Schnelle: das halte ich für ein modernes Märchen.
Was haben Sicherheitsschuhe mit einem eingeklemmten Finger zu tun?
MkG Jürgen Mayer
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