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Feuerwehrdienstvorschrift
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWelche Rechtswirkung haben FwDV8 Beiträge
AutorThom8as 8S., Erfurt / Thüringen715279
Datum22.02.2012 18:54      MSG-Nr: [ 715279 ]2920 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Jürgen M.ich denke da auch in den Bundesländern in denen die FwDVs nicht verbindlich eingeführt wurden ( falls es die gibt ) diese Vorschriften juristisch als "anerkannte Regeln der Technik" angesehen werden.
...und damit auch wieder verbindlich sind.

Also keine unterschiedlichen Bewertungen von Einsatzübungen oder beispielsweise der Vorsorgeuntersuchung nach
G 26.3. Die Vorgaben der FwDV 7 sind strikt einzuhalten!

Vielen Dank für Eure Hinweise und Links


VG Thomas

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 21.02.2012 18:51 Thom7as 7S., Erfurt
 21.02.2012 19:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.02.2012 19:57 Thom7as 7S., Erfurt
 21.02.2012 20:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 22.02.2012 18:54 Thom7as 7S., Erfurt

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