Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Versicherungsschutz bzw. Regressansprüche aufgrund PSA | 28 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 715329 |
Datum | 23.02.2012 15:37 MSG-Nr: [ 715329 ] | 10586 x gelesen |
Infos: | 22.02.12 BGH-Urteil zur groben Fahrlässigkeit (beim Verstoß gegen UVV, die vor tödlichen Gefahren schützen sollen)
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Gesetzliche Unfallversicherung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Gesetzliche Unfallversicherung
An der Stelle hätte ich auch mal eine Frage zum Thema Versicherungsschutz bei der Feuerwehr.
Vielleicht erst einmal die Vorgeschichte:
Während eines Nachteinsatzes erleidet ein Feuerwehrangehöriger einen Herzinfarkt.
Durch schnelle Hilfe vor Ort befindlicher ausgebildeter Rettungsassistenten kann demjenigen geholfen werden. Dennoch ziehen sich Krankenhausaufenthalte und Reha über Monate hin.
Fakt ist die Gemeindeunfallkassen greifen nur bei einem Unfallereignis. Die genaue Definition eines Unfalls kenne ich nur sinngemäß: Ein Unfall ist eine nicht vorhersehbare von außen auf den Körper einwirkende Gewalt oder so ähnlich halt.
Die GUV sagt, den Herzinfarkt hätte der FA auch durchaus zu Hause bekommen können, es handelt sich nicht um einen Unfall, ist somit nicht durch die GUV abgedeckt.
Sehe ich persönlich zwar etwas anders, da ein nächtlicher Einsatz, oder ein Einsatz allgemein eine besondere Stresssituation darstellt und in meinen Augen somit durchaus der Auslöser dafür sein kann, aber wen interessiert da schon meine Meinung?
Jedenfalls ist man nun auf der Suche nach Zusatzversicherungen, die im Einsatzfalle auch solche Ereignisse absichern.
Hier nun meine eigentliche Frage:
Kennt vielleicht jemand solche Zusatzversicherungen, oder Gemeinden die schon solche Zusatzversicherungen abgeschlossen haben?
Vielen Dank.
Ist schon fragwürdig, wäre der Herzinfarkt nun durch einen Stromschlag ausgelöst worden, weil der Stromerzeuger oder das Kabel zum Lichtmast defekt gewesen wäre, dann wäre dies ein Unfall und somit versichert. Allerdings hätte dann wiederum evtl. der Gerätewart erst einmal das Problem gehabt nach zu weisen, wann und wie die letzte Geräteprüfung durchgeführt wurde. Also, hätte die Versicherung hier ggf. wieder jemanden gehabt, den sie in Regress hätte nehmen können.
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