Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Versicherungsschutz bzw. Regressansprüche aufgrund PSA | 28 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 715460 |
Datum | 24.02.2012 17:18 MSG-Nr: [ 715460 ] | 10594 x gelesen |
Infos: | 22.02.12 BGH-Urteil zur groben Fahrlässigkeit (beim Verstoß gegen UVV, die vor tödlichen Gefahren schützen sollen)
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Servus,
diese Versicherungen wurden schon vor langer Zeit abgeschlossen.
Genaueres erfuhren wir von Seiten der Gemeinde, als wir im Jahr 2004 unser 125-jähriges Gründungsjubiläum feierten. Es sind darin auf alle Fälle alle Tätigkeiten, die den Verein betreffen, versichert, z.B. Haftpflichtversicherung.
Wie es im Bereich der aktiven Mannschaft ausschaut, kann ich nicht sagen, da die Gemeinde da sehr schweigsam war. Bestimmte Schäden, die bei Einsatzfahrten an Privat-PKW entstanden wurden z.B. aus einem gesonderten Fonds der VKB reguliert.
Soweit ich weiß, gibt es diese Versicherungen flächendeckend für ganz Bayern.
Und das in einem so rückständigen Land.;-)
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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