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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrheber- und Presserechts im Rahmen einer öffentlichen Diskussion4 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen716173
Datum29.02.2012 07:37      MSG-Nr: [ 716173 ]1532 x gelesen

Moin,

der Sachverhalt mutet ja relativ komplex an. Eine einfache Lösung wäre, den Verfasser bzw. den Auftraggeber um Freigabe zu bitten. Im Rahmen einer fairen Diskussion sollte das dann möglich sein. Ist es nicht möglich, dann bliebe es beim Zitieren, bei Grafiken, gerade umfangreichen, m.E. auch nicht ganz einfach. Man unterscheidet Groß- und Kleinzitate. Ein Großzitat liegt dann vor, wenn etwas vollumfänglich in ein anderes Werk übernommen wird. Das ist gem. § 81 UrhG nur in ganz engen Grenzen zulässig. Bildzitate sind ein Grenzfall - hier kommt es wohl darauf an, in wie weit das Bild für sich alleine stehen kann (und ob die jeweilige Grafik i.e.S. ein "Bild" ist). Und alles in allem kommt es natürlich darauf an, wie der Verfasser das Werk selbst kennzeichnet. Bei Untzersuchungen durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist es beispielsweise üblich, die Weitergabe gänzlich zu untersagen oder einen Abdruck, auch auszugsweise, zu verbieten.

Ansonsten könnte man, wenn man geschickt ist, eine eigene Veröffentlichung erstellen, die zur Klarstellung dient, auch wenn kein direkter Bezug zu bestimmten Grafiken usw. herzustellen ist. Das erfordert, dass man das Werk kennt, zum anderen aber auch viel Fingerspitzengefühl und eine Abschätzung der Reaktionen der möglichen Leserschaft.

Oder aber man führt eine öffentliche Diskussion und wiederlegt die Angaben dann, wenn Sie von "Lager A" direkt vorgestellt werden. Dann muss man die aber auch dazu bringen, das zu tun. Und man muss auf entsprechenden, direkten Gegenwind eingestellt sein.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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