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Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.1. Wenn dich mal einer nach den Erfahrungen mit deinem Fahrzeug fragt, erklär ihm erstmal seitenweise das Vergabeverfahren und dass du überhaupt nichts dafür kannst, dass du mit diesem Fahrzeug Erfahrungen sammelst...
Es ist schon erstaunlich. Fragen hier x-belibige User nach Erfahrungen mit einem bestimmten Fahrzeug, so kommt immer wieder, dass das ja alles nichts nutze, wenn man diese berichte, da man ja über ein Vergabeverfahren ausschreiben müsse und daher keinerlei Einfluß auf den Fahrzeugtyp habe. Im Prinzip zwar richtig, aber danach war nicht gefragt. Fragt aber ein bestimmter User hier nach Erfahrungen mit Diesel-Kleinwagen, so bekommt er seitenweise Antworten auf genau diese Erfahrungen ohne auch nur eine Frage danach, warum er denn hier fragt, da er sich doch eigentlich nicht einfach so auf einen Typ festlegen darf...
Geschrieben von Sebastian K.2. Wenn du ein Fahrzeug ausschreibst, darfst du keinesfalls irgendwelche Ansprüche ins LV aufnehmen, die nicht von jedem Hersteller problemlos geleistet werden können.
Falsch. Du darfst ohne Begründung keine Alleinstellungsmerkmale einstellen, bei denen schon vorher bekannt ist, dass sie eben nur von einem Hersteller erfüllt werden können. Sonst dürftest du kein Allradfahrgestell ausschreiben, denn das wird auch für diesen Fahrzeugtyp nur von bestimmten Herstellern angeboten.
Gruß,
Michael
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