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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Baurecht hinsichtlich Löschwasserversorgung (hier RLP) | 13 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 716404 | ||
Datum | 01.03.2012 21:00 MSG-Nr: [ 716404 ] | 6228 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian P. ich kenne es aus meiner Tätigkeit als Brandschutzbeauftragetr (Firma in RLP) so, das die Anforderung dann auch in der Baugenehmigung steht. Bringt der Wasserversorger die Menge nicht zum Nachweis, muss der Betrieb die Menge vorhalten, z.B. in einem Löschwasserteich nach Norm. Hier wirds interessant: Die gesamte Menge vorhalten oder die fehlende Differenz aus dem Hydranten - zur geforderten Mindestmenge? | ||||
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