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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Baurecht hinsichtlich Löschwasserversorgung (hier RLP) | 13 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 716420 | ||
Datum | 01.03.2012 23:11 MSG-Nr: [ 716420 ] | 7443 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von jürgen s. Die LBauO sieht dort eine Löschwasserversorgung von mindestens 1600Liter/Minute für den Zeitraum von 2 Stunden vor. So? Wo denn? In der LBauO kommt der Begriff "Löschwasser" genau einmal vor, und zwar ohne Mengenangabe. Was sagt denn der Brandschutznachweis aus? (jaja, diese Bauvorlage gibt es auch in RLP!) Darin müsste die erforderliche Menge verzeichnet sein. Die erforderliche Löschwassermenge kann durch die Menge, die die Gemeinde (ggf. über den Wasserversorger) als Grundschutz sicherstellt und aus dem Objektschutz, der dann noch draufgesattelt werden kann, sichergestellt werden. Aufgrund einer möglicherweise geringer Abnahme in einem Gewerbegebiet mit geringer wasserverbrauchender Produktion (ggf. nur Lager mit seltener Toilettennutzung), das vielleicht auch noch weit entfernt vom Hochbehälter liegt, ist es schon verständlich, dass ein Wasserversorger keine 200er Leitung dorthin legt, um die Trinkwasserqualität nicht zu gefährden. Die Löschwasserversorgung im Verantwortungsbereich der Gemeinde muss auch nicht zwingend über die öffentliche Trinkwasserversorgung laufen, es gibt auch Gewerbegebiete, die an den beiden Enden jeweils eine Zisterne mit jeweils der Hälfte des erforderlichen Grundschutzes haben. Anforderung erfült. Geschrieben von jürgen s. Hat eine sich dort ansiedelnde Firma dann das Recht die fehlende Differenz zu den 1600l selbst sicher zu stellen?Nein, hat sie nicht. Sie hat die Pflicht, dies zu tun! Geschrieben von jürgen s. Wie kann die Feuerwehr im Zweifel erkennen, ob die Löschwasserversorgung nun ausreicht, oder ob es weitere Wasserbehälter gibt?Ganz einfach: Es brennt am Ende des Wassers noch: Löschwasserversorgung reicht nicht aus. Es brennt am Ende des Wassers nicht mehr: Löschwasserversorgung hat gereicht, man hätte auch schon nach Ende des Brandes die Strahlrohre schließen können, wollte aber möglichst viele Feuerwehrleute am C-Rohr-Spritzspaß teilhaben lassen. Es gibt noch weitere Wasserbehälter: muss ma halt a bissl Spuren lesen! Ernstzunehmender Teil der Antwort: Grundschutz: Man "spricht" als Gemeinde (Löschwasserbereitsteller) mal mit der Feuerwehr (Löschwasserverbraucher) und teilt mit, wie man sich das gedacht hat. Objektschutz: Man "spricht" als Firma (Löschwasserbereitsteller) mal mit der Feuerwehr (Löschwasserverbraucher) und teilt mit, wie man sich das gedacht hat, ggf. mithilfe eines Feuerwehrplans. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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