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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Mitführung von Benzin/Diesel | 26 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 716439 | ||
Datum | 02.03.2012 08:01 MSG-Nr: [ 716439 ] | 12328 x gelesen | ||
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Moin, gefordert ist bei der Bezettelung: die Kennzeichnungen müssen gut sichtbar und lesbar sein und der Witterung ohne nennenswerte Beinträchtigung standhalten (ADR 5.2.1.2). Dann haben wir noch 5.2.2.1.6, die eine Abdeckung oder Verdeckung von Kennzeichnungen nicht zulässt, aber eine Verkleinerung der Label bzw. eine Anbringung mit Schur o.ä. Selbstverständlich ist auch das genaue Format geregelt (5.2.2.2.1.1) Damit hast du im Grunde recht. Die Frage ist nur, wie denn jetzt die Label auf dem (genormten und zugelassenen) Kanister anzubringen sind. (Ich habe die Sache auch mit Fachleuten einer Kontrollbehörde diskutiert, ohne echtes Ergebnis ...) Lösung 1: Als Raute geklebt rechts und links auf der Kanisterfläche. Beanstandungsfähig (und wurde auch beanstandet), da die Label in den Rand des Kanisters bzw. der Prägung hineinragten und somit gegen 5.2.2.1.6 verstoßen wird. Lösung 2: Als liegendes Quadrat geklebt rechts und links auf der Kanisterfläche. Beanstandungsfähig und wurde wegen 5.2.2.2.1.1. beanstandet. Lösung 3: Label auf 9 x 9 cm verkleinern und rechts/links bzw. oben/unten auf die Kanisterfläche. Beanstandungsfähig und wurde beanstandet wegen der in 5.2.2.2.1.1. geforderten Mindestgröße von 10 x 10 cm - es sei genügend Platz auf dem Kanister. Lösung 4: Label sauber mit Schnur am Kanister befestigt (zulässig nach 5.2.2.1.6) Beanstandungsfähig und wurde beanstandet, da genügend Platz zum Kleben auf dem Kanister. Lösung 5: Anbringung der Label incl. UN-Nummer auf der Schmalseite des Kanisters. Beanstandungsfähig, da dies durch die vertiefte Schweissnaht keine "Fläche" sei. Und nun? :) Vielleicht hast du ja eine Lösung, die in keinem Fall zu einer Beanstandung führen kann. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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