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Vorbeugender Brandschutz
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBaurecht hinsichtlich Löschwasserversorgung (hier RLP)13 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)716493
Datum02.03.2012 13:00      MSG-Nr: [ 716493 ]6038 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Jens N.Das heist, das die Firma auch für die anfallenden Kosten allein aufkommen muss?

JA ;-) (zumindest für den Objektschutz)

Wenn ich auf die Grenze baue kann ich auch nicht meinem Nachbarn die Hälfte der Kosten für die Brandwand aufs Aug drücken. (Ganz im Gegenteil: Wenn der auch auf die Grenze baut muss er auch eine Brandwand bauen)

Nur JA ist vielleicht etwas übertrieben, man kann eher die richtigste aller Antworten im VB gebe:
Es kommt drauf an!
Wenn mehrere Betriebe das gleiche Problem haben, dass der Objektschutz nicht sichergestellt werden kann, dann können die sich auch zusammentun und einen "Sammelbehälter" bauen. Grundsätzlich geht man erst mal vom Gleichzeitigkeitsfaktor 1 aus. Insofern kann (bei einer entsprechenden Vereinbarung) der Huber den Löschwasserbehälter vom Meier mit nutzen, um den Objektschutz sicherzustellen. Sonst müsste ja die Gemeinde den Grundschutz auch für jedes Haus in der Straße gleichzeitig sicherstellen, dann hätten wir in der Stadt wohl Wasserleitungen im Format des Gotthard-Basistunnels.
Wenn man der Erste (und vielleicht auch einzige) im Gewerbegebiet ist, der einen höheren Löschwasserbedarf hat als die Nachbarn, dann ists doof. Ansonsten kann man sich da schon zu Löschwasserkombinaten zusammenschließen.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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