Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Baurecht hinsichtlich Löschwasserversorgung (hier RLP) | 13 Beiträge |
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 716510 |
Datum | 02.03.2012 13:42 MSG-Nr: [ 716510 ] | 6049 x gelesen |
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Hallo F-P,
danke für deine Antwort.
Ich habe momentan das Problem, das mitten in einem Ortsteil, ein ehemals kleiner Betrieb, immer mehr(zum Glück) wächst. Jetzt soll wieder ne Halle dran, sodass dann fast 10000 m² Produktionsfläche vorherrschen. Jetzt befindet aber das BKR/Bauamt das laut Baurecht(?) dort mindestens 200m³/h vorgehalten/gesichert werden müssen. Ich kann aber, auch bedingt durch die normale Bebauung, "nur" die geforderten 48m³/h(?) für Wohnbebauung vorhalten. Und jetzt kommt die Firma mit: die Kommune ist für die Löschwasserbereitstellung verantwortlich.....
Da hab ich erst mal nen Gegenargument....
BR Jens
Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|