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Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBaurecht hinsichtlich Löschwasserversorgung (hier RLP)13 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)716516
Datum02.03.2012 14:27      MSG-Nr: [ 716516 ]5952 x gelesen

Hallo,
siehe auch Geschrieben von Franz-Peter L.Es kommt drauf an!

10.000 m² kann ich (1) erdgeschossig, gesprinklert, F0 pauschal nach Industriebaurichtlinie verhackstücken, oder (2) auch als einzelne Brandabschnitte < 4.500 m² mit feuerwiderstandsfähigem Tragwerk ohne Sprinkler, aber mit BMA.
Bei (1) sagt die IndBauRL 96 m³/h Gesamt-LöWa für eine Stunde, bei (2) 192m³/h für zwei Stunden. Wenn es lauter kleine Produnktionsstätt(ch)en sind im Bausparkasseneinheitshäuschenformat können ggf. auch 48 m³/h reichen, wäre ja mit dem Bestand fast gleichzusetzen. Und irgendwo dazwischen bewegt man sich.
Geschickterweise bemüht man sich bereits im Rahmen der Planung drum, entweder auch hier über den Brandschutznachweis oder es kümmert sich die Bauaufsichtsbehörde drum, wie hier durch eine entsprechende Auflage.
Wenn zur Steigerung der Betriebsgröße auch eine Steigerung der Wasserabnahme erfolgt kann man sich ja mal zusammensetzen und "drüber reden", ob man die gesamte Wasserversorgung ertüchtigt und zwei Klappen mit einer Fliege über den Kamm schert. Wenn aber der Wasserverbrauch sich nicht signifikant nach oben bewegt wird ein Wasserversorger auch nicht die Leitungen überdimensionieren. Trotzdem sollte man auch mal über eine gemeinsame Lösung diskutieren, weil ja auch die Gemeinde von einer zusätzlichen Löschwasserbevorratung (durch einen Behälter/Brunnen/Zisterne/... ) mitten in einem Ortsteil profitieren könnte.
Wie gesagt, Es kommt drauf an!

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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