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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ethik im Einsatz (Hospiz) | 72 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 717067 | ||
Datum | 06.03.2012 00:03 MSG-Nr: [ 717067 ] | 15140 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K.
Ok.. wobei ich bei einer medizinisch notwendigen und fachgerecht ausgeführten medizinischen Maßnahme erstmal keine KV sehe. Für den Rest: Geschäftsführung ohne Auftrag mit der Annahme das der Patient leben will. lGeschrieben von Henning K. Wenn man einen "unbekannten" Patienten vor sich hat, ja. WENN eine rechtskräftige Patientenverfügung vorliegt und eine Arzt entscheidet das dieses angewandt werden soll ja. Wenn der erste Trupp Omma Schmidt aus der Bude zieht -> Nein. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | ||||
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